Entscheide zu Art. 60a Abs. I GSchG
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- VGer ZH VB.2017.00237Mengenunabhängige Abwassergebühren (Grundgebühren) sind neben verbrauchsabhängigen Mengengebühren zulässig; bei nicht verschmutztem Abwasser, das nicht der öffentlichen Siedlungsentwässerung zugeführt wird, ist eine Gebührenreduktion von 50 % sachgerecht.
- VGer ZH VB.2016.00146Die kommunale Abwasseranschlussgebühr darf bei einer Grundstückzusammenlegung auf die zonengewichtete Gesamtfläche erhoben werden, wenn die Zusammenlegung das Abwasserpotenzial erhöht und die Gebührenverordnung eine entsprechende Nachbelastung vorsieht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.