Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 60 GSchG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 60 GSchG

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  1. VRK SG I/2-2016/1424.08.2017 · AbgewiesenDer Kanalisationsanschlussbeitrag darf nach dem Gebäudeversicherungsneuwert bemessen werden; eine Dachrenovation mit Photovoltaikanlage stellt keinen Sonderfall nach Art. 37 Abwasserreglement dar, der eine einzelfallbezogene Bemessung erfordern würde.
  2. VRK SG I/2-2015/4625.08.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Bemessung von Abwasseranschlussbeiträgen nach dem Gebäudeversicherungswert ist grundsätzlich zulässig; für Gewerbe- und Industriebauten mit ausserordentlich tiefem Schmutzwasseranfall besteht jedoch aufgrund des verfassungsrechtlichen Äquivalenzprinzips eine Pflicht zur Beitragsreduktion. Die blosse Versickerung von Meteorwasser vor…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.