Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 60 ff. BauG

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Entscheide zu Art. 60 ff. BauG

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  1. VGer BE 100 2021 23413.12.2021 · AbgewiesenDie Vorschriften einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) gelten für das gesamte Zonengebiet; ein darin festgelegter reduzierter Grenzabstand kann nicht auf einzelne Parzellengrenzen beschränkt ausgelegt werden. Eine ordnungsgemäss publizierte und genehmigte Zonenplanänderung ist in Rechtskraft erwachsen und bindet die Baubewilligungsbehörde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.