Entscheide zu Art. 60 BauG
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- VGer BE 100 2021 332Die Urnenabstimmung über den Verzicht auf eine in einer Überbauungsordnung vorgesehene Abfallsammelstelle und die entsprechende Kreditanpassung stellt keine formelle Änderung der Überbauungsordnung dar, weshalb die BauG-Verfahrensvorschriften für Nutzungsplanänderungen nicht einzuhalten sind.
- BGer 1C_449/2015Das öffentliche Interesse an der Wärmeversorgung und der Umsetzung des Energiekonzepts 2050 überwiegt die privaten Interessen der Nachbarin, da die technisch bedingten Abmessungen der Fernwärmezentrale mit der Umgebung vereinbar sind und keine erheblichen Beeinträchtigungen verursachen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.