Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 60 Abs. 2 KGSG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 60 Abs. 2 KGSG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2024 15507.05.2024 · RückweisungDie Einstufung eines Baudenkmälers als A-Objekt im KGS-Inventar ist zwingende Voraussetzung für wiederkehrende Lotteriefondsbeiträge nach Art. 60 Abs. 3 KGSG; eine erneute Einstufung nach vorübergehendem Fehlen stellt eine wesentliche Sachverhaltsänderung dar, welche die Annahme einer abgeurteilten Sache (res iudicata) ausschliesst.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.