Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 6 RPAPC

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Entscheide zu Art. 6 RPAPC

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  1. BGer 1C_14/201714.02.2018 · AbgewiesenDie kantonale Auslegung des kommunalen Bau- und Zonenreglements (RPAPC), wonach bei aneinandergereihten Gebäuden die Begrenzung von fünf Wohnungen pro Gebäude auch für die gesamte Baugruppe gilt, ist nicht willkürlich und damit bundesrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.