Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 6 HonO

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Entscheide zu Art. 6 HonO

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  1. VGer SG B 2024/14711.09.2024 · GutgeheissenDas Verwaltungsgericht regelt die Kosten- und Entschädigungsfolgen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach Aufhebung durch das Bundesgericht und auferlegt die Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.