Entscheide zu Art. 6 BZO
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0121/2020Die Zuweisung von Parzellen zur Kernzone P im Rahmen einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung ist rechtmässig, wenn die Wohnanteilvorgaben (Art. 6 BZO) und die Baukörpervorschriften (Art. 28 BZO) sachlich gerechtfertigt sind und das Planungsermessen korrekt ausgeübt wurde.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0117/2018Ein Neubau in einer Kernzone (KA) erfüllt die Anforderungen der guten Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG, Art. 3, 6, 7 BZO) nicht, wenn er sich durch Volumetrie, Dachform und Materialisierung völlig von der herkömmlichen Kernzonenbauweise löst und keinerlei gestalterischen Konnex zum bestehenden Ortsbild aufweist. Eine Nebenbestimmung…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.