Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 6 BauV

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Entscheide zu Art. 6 BauV

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  1. VGer BE 100 2025 6706.01.2026 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren sind privatrechtliche Einwände (Dienstbarkeiten, zivilrechtliche Vereinbarungen) grundsätzlich nicht zu prüfen; massgebend ist allein die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Eine privatrechtliche Dienstbarkeit steht einem Bauvorhaben nur dann entgegen, wenn durch sie…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.