Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 6 Abs. II GSG

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Entscheide zu Art. 6 Abs. II GSG

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  1. VGer ZH VB.2025.0081911.12.2025 · NichteintretenFür begründete, kurzfristige Durchbrechungen einer Wegweisung oder eines Rayonverbots ist die polizeiliche Fachstelle zuständig; das Verwaltungsgericht ist für solche Gesuche nicht zuständig, da es als oberste Rechtsmittelinstanz über die Rechtmässigkeit von Schutzmassnahmen urteilt, nicht über deren kurzfristige Ausnahmen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.