Bestimmung · 6 Entscheide

Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA

6 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
6
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2025.0077915.07.2026 · AbgewiesenBei unfreiwilliger Beendigung der Erwerbstätigkeit nach einem Arbeitsunfall erlischt der freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmerstatus, wenn die betroffene Person in verschuldeter Weise keine ernsthaften Bemühungen um eine neue Stelle nachweist und keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die Nichtverlängerung der…
  2. VGer ZH VB.2025.0076101.04.2026 · AbgewiesenEine EU-Staatsangehörige verliert ihre freizügigkeitsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft, wenn sie trotz festgestellter vollständiger Arbeitsfähigkeit über mehrere Jahre keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und sich erst unter dem Druck des migrationsrechtlichen Verfahrens um eine Stelle bemüht. Ein kurzfristiges, maximal dreimonatiges…
  3. VGer ZH VB.2025.0031130.07.2025 · AbgewiesenEine ausländische Person verliert ihren Aufenthaltsanspruch nach Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA, wenn ihr Verhalten gesamthaft als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss, weil sie ihre Bewilligung gestützt auf eine fingierte Erwerbstätigkeit erworben hat. Eine Teilzeittätigkeit mit einem Bruttomonatslohn von rund Fr. 390.- (4 Stunden…
  4. VGer ZH VB.2024.0063522.05.2025 · RückweisungSteht der Umfang der Arbeitsunfähigkeit einer EU-Staatsangehörigen im freizügigkeitsrechtlichen Sinn nicht verlässlich fest und ist ein IV-Verfahren hängig, das darüber Aufschluss geben kann, ist die Sache zur Sachverhaltsergänzung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ein erstinstanzliches Verfahren erweist sich nachträglich als…
  5. VGer ZH VB.2024.0008706.02.2025 · AbgewiesenDas freizügigkeitsrechtliche Aufenthaltsrecht einer EU-Staatsangehörigen erlischt nach Art. 6 Abs. 6 Anhang I FZA in Verbindung mit Art. 61a Abs. 4 AIG, wenn das letzte Arbeitsverhältnis vor über sechs Jahren aufgelöst wurde und seither keine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde. Ein Verbleiberecht nach Art. 4 Abs. 2 Anhang I FZA…
  6. VGer ZH VB.2024.0006712.09.2024 · AbgewiesenDer Verlust der freizügigkeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft nach Art. 6 Anhang I FZA kann bereits vor Ablauf von 18 Monaten eintreten, wenn neben der Dauer der Arbeitslosigkeit weitere Umstände keine ernsthaften Aussichten auf eine neue Stelle mehr bestehen lassen. Die Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA gemäss…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.