Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 6 Abs. 3 VErV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 6 Abs. 3 VErV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2023.0025729.08.2024 · AbgewiesenEine Notzufahrt für die Feuerwehr muss die Mindestanforderungen an Fahrbahnbreite (3,50 m), Kurvenradius (10,50 m) und Kurvenbreite (5 m) erfüllen; ein bloss durchgeführter Fahrversuch stellt keine gleichwertige Ersatzmassnahme dar, und eine Abweichung muss in den Baugesuchsunterlagen begründet sein.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.