Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 6 Abs. 3 RPG

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Entscheide zu Art. 6 Abs. 3 RPG

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  1. AppGer BS VD.2016.11616.11.2016 · AbgewiesenDie Neugestaltung einer Strasse mit Baumreihen und verkehrsberuhigenden Massnahmen liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig, wenn sie den Planungsgrundsätzen des RPG und kantonalen Richtplänen entspricht sowie das planerische Ermessen der Behörde nicht überschreitet.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.