Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 6 Abs. 3 PBG

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Entscheide zu Art. 6 Abs. 3 PBG

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  1. VGer SG B 2020/17502.11.2021 · AbgewiesenDer kommunale Richtplan ist für den Gemeinderat lediglich wegleitend (Art. 6 Abs. 3 PBG) und entfaltet keinerlei Bindungswirkung für die Bürgerschaft; ein Beschluss der Bürgerversammlung, der von einem im kommunalen Richtplan festgehaltenen Zwischenergebnis zur Sportstättenplanung abweicht, ist deshalb nicht rechtswidrig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.