Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 6 Abs. 2.2 NAPR

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Entscheide zu Art. 6 Abs. 2.2 NAPR

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  1. BGer 1C_388/202412.03.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung prüft nur die Konformität mit dem öffentlichen Recht; zivilrechtliche Verfügungsbefugnisse über das Grundstück sind für die Erteilung irrelevant und müssen allenfalls vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.