Entscheide zu Art. 6 Abs. 1 LPN
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_240/2024Die Abbruchbewilligung für ein Gebäude in einem ISOS-Ensemble ist zulässig, wenn das Gebäude selbst nicht als schützenswertes Element erfasst ist und der Abbruch die Schutzziele des ISOS nicht gefährdet.
- BGer 1C_480/2023Die Bewilligung einer Mobilfunkantenne in der Nähe eines ISOS-geschützten Ortskerns kann verweigert werden, wenn der Eingriff in das geschützte Landschafts- und Ortsbild nicht durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse (z. B. Netzabdeckung) gerechtfertigt ist. Die kantonale und kommunale Ästhetikklausel ist in diesem Fall nicht…
- BGer 1C_607/2021Die Einzonung zweier Grundstücke in der Zone zu bauen ist mit den Schutzinteressen des ISOS vereinbar, wenn die Bauweise die Schutzziele hinreichend berücksichtigt und die Sichtachsen nicht beeinträchtigt.
- BGer 1C_276/2015Die Umzonung von einer sensiblen Zone R1 in eine Zone R2 mit erhöhter Dichte und Gebäudehöhe in einem ISOS-geschützten Bereich verletzt Art. 6 Abs. 1 LPN und die OISOS, wenn die Interessenabwägung unvollständig ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen die Beeinträchtigung des Schutzguts rechtfertigen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.