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Art. 6 Abs. 1 lit. d BewD/BE

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Entscheide zu Art. 6 Abs. 1 lit. d BewD/BE

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  1. BGer 1C_446/201720.12.2017 · AbgewiesenDie Baubewilligungspflicht für Umnutzungen ist nach objektiver Eignung der baulichen Vorkehr zu beurteilen, nicht nach subjektiven Nutzungsabsichten. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands kann auch nach fünf Jahren verlangt werden, wenn die Rechtswidrigkeit für die Behörden nicht erkennbar war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.