Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 5a Abs. 1 Bst. b WVG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 5a Abs. 1 Bst. b WVG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer BE 100 2022 22810.06.2024 · AbgewiesenDie genehmigte Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) ist gemäss Art. 5a Abs. 1 Bst. b WVG eine zwingende, nicht durch andere Unterlagen ersetzbare Beitragsvoraussetzung für Fondsbeiträge aus dem kantonalen Wasserfonds. Das Fehlen einer genehmigten GWP im Zeitpunkt der Verfügung kann auch im Rechtsmittelverfahren nicht nachträglich…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.