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Art. 5a Abs. 1 Bst. a WVG

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Entscheide zu Art. 5a Abs. 1 Bst. a WVG

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  1. VGer BE 100 2022 27910.06.2024 · AbgewiesenFür Beiträge aus dem kantonalen Wasserfonds ist nach Art. 5d WVG das Recht zum Zeitpunkt der Verfügung massgebend; blosse Zusammenarbeit zweier Gemeinden ohne Gründung einer juristischen Person begründet keine «regionale Wasserversorgung» im Sinne von Art. 5a Abs. 2 Bst. b und Art. 5b Abs. 4 Bst. c WVG, die Beiträge unabhängig vom…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.