Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 59bis VRP

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Entscheide zu Art. 59bis VRP

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  1. VGer SG B 2020/20408.03.2021 · AbgewiesenEin Grundstück ist in den Kataster der belasteten Standorte einzutragen, wenn eine Belastung mit grosser Wahrscheinlichkeit erstellt ist; private Interessen der Grundstückeigentümerin (drohende Hypothekenkündigung, Wertverlust) spielen dabei keine entscheidende Rolle mehr.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.