Entscheide zu Art. 59bis Abs. 1 VRP
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- VGer SG B 2024/197Die Umnutzung eines ehemaligen Alters- und Schwesternheims in ein Flüchtlingszentrum mit Verdoppelung der Belegung (von 59 auf 116 Personen) untersteht der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und Art. 136 PBG, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Nachbarschaft geringfügig sind.
- VGer SG B 2025/7Die Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen (weniger als 8 Sub-Arrays) ist rechtmässig, da diese ohne Korrekturfaktor wie konventionelle Antennen behandelt werden und das Standortdatenblatt korrekt ausgefüllt wurde. Eine Umstellung auf adaptiven Betrieb mit Korrekturfaktor erfordert ein neues Baugesuch.
- VGer SG B 2024/44Ein Bauvorhaben, das eine bestehende, formell rechtmässig bewilligte Anlage durch Überdachung und zusätzliche Nutzung als Parkdeck erweitert, geht über eine zulässige Erweiterung im Sinne der Bestandesgarantie (Art. 109 Abs. 2 PBG) hinaus, wenn es zu einer wesentlichen Verstärkung der Rechtswidrigkeit führt, insbesondere durch…
- VGer SG B 2024/93Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei baurechtswidrigen Anlagen ausserhalb der Bauzone ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und keine milderen Massnahmen ersichtlich sind. Die Anordnung von Bepflanzungen (Rabatten, Baum) zur Begrenzung zonenfremder Nutzung…
- VGer SG B 2024/172Eine Eingangshalle kann als untergeordneter Bauteil (Anbau) im Sinne von Art. 11 BauR qualifiziert werden, wenn sie optisch, konstruktiv und funktional von der Hauptbaute getrennt ist und die Massgaben des kommunalen Baureglements erfüllt.
- VGer SG B 2024/5Die Baubewilligung für eine zusätzliche Zufahrt zu einem Grundstück in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die hinreichende Erschliessung bereits durch eine klassierte Gemeindestrasse 3. Klasse gegeben ist und der Strassenplan konstitutive Wirkung entfaltet. Das Geoportal hat keine verbindliche Rechtswirkung.
- VGer SG B 2024/31Die Hauptwohnseite eines Gebäudes ist primär nach qualitativen Kriterien (Nutzungsintensität, Aussicht, Besonnung) zu bestimmen. Bei gleichwertigen Fassaden kann die Summe des grossen und kleinen Grenzabstands aufgeteilt werden. Eine rein quantitative Betrachtung von Fensterflächen ist unzulässig.
- VGer SG B 2024/12Die ungleiche Verteilung von Grenzabständen gegenüber einer Nichtbauzone (Landwirtschaftszone) kann einen interzonalen Nutzungstransfer bewirken und ist daher unzulässig, wenn dies zu einer nicht in der Zonenordnung vorgesehenen Nutzungserhöhung führt. Eine Ausnahmebewilligung scheitert, wenn keine besonderen Verhältnisse vorliegen und…
- VGer SG B 2023/151Der Umbau einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone mit adaptiven Antennen und neuen Frequenzbändern ist bei Einhaltung der NISV-Grenzwerte und Nachweis der Standortgebundenheit sowie ordnungsgemässer QS-Systeme bewilligungsfähig. Eine Sistierung des Verfahrens oder ein vorsorgliches Betriebsverbot ist nicht gerechtfertigt.
- VGer SG B 2023/204Eine Interessengemeinschaft als einfache Gesellschaft ist weder beteiligten- noch prozessfähig. Ohne rechtsgültige Vollmacht kann ein Vertreter nicht fristwahrend Rekurs für Einzelpersonen erheben.
- VGer SG B 2023/22Eine Nutzungserweiterung eines bestehenden Verkaufslokals für Veranstaltungen ist baurechtlich zulässig, wenn keine wesentliche Verstärkung einer allfälligen materiellen Rechtswidrigkeit vorliegt und die Lärmimmissionen die Planungswerte nicht überschreiten. Die Erschliessung ist hinreichend, wenn die Zufahrt rechtlich und tatsächlich…
- VGer SG B 2023/21Die Vorinstanz durfte auf den Rekurs des Beschwerdeführers mangels Legitimation nicht eintreten, da dieser durch das Bauvorhaben nicht stärker als die Allgemeinheit betroffen ist.
- VGer SG B 2023/23Ein unvollständiges Baugesuch kann nicht bewilligt werden, wenn essentielle Unterlagen wie ein detaillierter Tragsicherheitsnachweis fehlen. Nachreichungen im Beschwerdeverfahren sind nur zulässig, wenn sie den Streitgegenstand nicht erweitern oder qualitativ verändern.
- VGer SG B 2022/120Die Verletzung einer grundlegenden Baurechtsnorm (hier: Überschreitung der Ausnützungsziffer) kann nicht durch eine Auflage geheilt werden. Solange die kommunale Umsetzung des PBG nicht vorliegt, bleiben das bisherige BauR und Art. 61 BauG anwendbar.
- VGer SG B 2022/157Wer eine Widerrufsverfügung anficht, muss formelle und materielle Beschwer nachweisen; fehlt es daran, weil die Widerrufsverfügung keine präjudizierenden Effekte enthält und das erstinstanzliche Verfahren ergebnisoffen fortgesetzt wird, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die blosse Unsicherheit über Kostenfolgen des erstinstanzlichen…
- VGer SG B 2022/95Art. 51bis BO (Wohnzone mit besonderen Anforderungen) gilt ausschliesslich für Mehrfamilienhäuser (Bauten mit mehr als zwei Wohneinheiten) und nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser, selbst wenn diese die Regelbauweise ausschöpfen oder Büroräumlichkeiten enthalten.
- VGer SG B 2022/94Ein Nichteintretensentscheid auf ein Rechtsmittel ist rechtmässig, wenn die Eingabe keine hinreichende Begründung enthält, die sich auf den angefochtenen Entscheid bezieht. Die Anforderungen an die Begründung sind zwar tief, aber nicht erfüllt, wenn sich die Vorbringen nicht mit den Motiven der Vorinstanz auseinandersetzen.
- VGer SG B 2022/88Abweichungen von baureglementarischen Vorschriften (z. B. Einlenkerradius, Gebäudeabstände) sind im Baubewilligungsverfahren zulässig, wenn sie durch verbindliche Festlegungen in einem rechtskräftigen Überbauungsplan oder Baulinienplan gedeckt sind und die Funktionsfähigkeit sowie öffentliche Interessen gewahrt bleiben.
- VGer SG B 2021/151Ein Dachaufbau mit Studio in einer Wohnzone ist bei hinreichender Erschliessung und ausreichender Parkplatzsituation auch dann bewilligungsfähig, wenn die Strassenklassierung nicht zwingend eine höhere Kategorie erfordert und die Parkfeldnutzung verkehrssicher möglich ist.
- VGer SG B 2021/6Eine Gemeinde kann eine Sichtzonenverfügung für eine geplante, aber nicht realisierte Zufahrt nicht isoliert anfechten, wenn der Bauabschlag unangefochten bleibt und die Sichtzone damit gegenstandslos wird. Mangels aktuellem Interesse ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.
- VGer SG B 2020/171Die fehlerhafte Bezeichnung des Baubewilligungsverfahrens als vereinfachtes statt ordentliches Verfahren führt nicht zur Nichtigkeit der Einsprachefrist oder einer allenfalls erteilten Baubewilligung, wenn das Verfahren tatsächlich ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Eine verspätete Einsprache ist unzulässig.
- VGer SG B 2019/196Ein Korrektur-Baugesuch ist nicht willigungsfähig, wenn die beantragte Reduktion der anrechenbaren Geschossfläche durch andere, nicht explizit als Änderungen gekennzeichnete Plananpassungen wieder aufgehoben wird und die höchstzulässige Ausnützungsziffer überschritten bleibt.
- VGer SG B 2018/206Eine Überschreitung der höchstzulässigen anrechenbaren Geschossfläche (aGF) um 14.42 m² bei einem Neubauprojekt ist nicht tolerierbar, selbst wenn sie prozentual geringfügig ist. Steigzonen zählen zur aGF, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind (Art. 61 Abs. 2 BauG).
- VGer SG B 2018/219Die Überschreitung der im Gestaltungsplan festgelegten Höhenkoten durch nicht technisch bedingte Aufbauten (Oblichter) führt zur Aufhebung der Baubewilligung. Die Kostenauflage im Baueinspracheverfahren unterliegt dem Verursacherprinzip, nicht dem Einsprechenden.
- VGer SG B 2018/69Die K.__-strasse stellt als Zufahrtsweg gemäss VSS-Norm SN 640 045 eine hinreichende strassenmässige Erschliessung für das geplante Einfamilienhaus dar, da die konkreten örtlichen und verkehrstechnischen Verhältnisse sowie die geringen Verkehrsmengen dies rechtfertigen. Abweichungen von VSS-Normen sind im Einzelfall verhältnismässig.
- VGer SG B 2016/125Eine Umnutzung einer Scheune in der Landwirtschaftszone für den Skiliftbetrieb ohne bewilligungspflichtige bauliche Massnahmen kann nach Art. 24a RPG bewilligt werden, wenn die Baute in gutem Zustand ist und die Massnahmen als Unterhalt gelten. Bewilligungspflichtige Eingriffe in die Statik oder Substanz schliessen die Anwendung von…
- VGer SG B 2016/40Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlichen Geländeauffüllungen ausserhalb der Bauzone ist verbindlich anzuordnen, auch wenn eine Bauabnahme oder ein Rückbaukonzept nur teilweise umgesetzt wurde. Die Bindungswirkung von Rückweisungsentscheiden der Vorinstanzen ist zu beachten.
- VGer SG B 2015/279Ein verspäteter Rekurs gegen eine Baubewilligung und Einspracheentscheide kann nicht aufgrund einer angeblichen Praxisänderung nachträglich als rechtzeitig eingereicht gelten. Formell rechtskräftige Verfügungen sind nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar.
- VGer SG B 2015/123Die Kosten eines Rekursverfahrens sind von der Partei zu tragen, deren Begehren abgewiesen wird, sofern keine Trölerei oder ungehöriges Verhalten vorliegt. Die Baubewilligungspflicht von Gartenbauarbeiten richtet sich nach den kantonalen Bauvorschriften.
- VGer SG B 2016/170Ein interzonaler Ausnützungstransfer zwischen verschiedenen Bauzonen auf demselben Grundstück ist unzulässig, da er die vom Zonenplan festgelegten Zonengrenzen missachtet und die kommunale Nutzungsplanung unterläuft.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.