Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 59 BauG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 59 BauG

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  1. VGer BE 100 2021 33220.04.2022 · AbgewiesenDie Urnenabstimmung über den Verzicht auf eine in einer Überbauungsordnung vorgesehene Abfallsammelstelle und die entsprechende Kreditanpassung stellt keine formelle Änderung der Überbauungsordnung dar, weshalb die BauG-Verfahrensvorschriften für Nutzungsplanänderungen nicht einzuhalten sind.
  2. BGer 1C_5/201912.06.2019 · GutgeheissenEin Dachgeschossausbau zu einem Vollgeschoss kann nicht im vereinfachten Baubewilligungsverfahren ohne Aussteckung und öffentliche Ausschreibung bewilligt werden, da er wesentliche nachbarliche und öffentliche Interessen berührt und damit gegen Art. 22 und Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG verstösst.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.