Entscheide zu Art. 59 Abs. 1 VZAE
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- VGer ZH VB.2024.00586Wird ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne entschuldbaren Grund eingereicht, gilt die Bewilligung gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG als erloschen. Ein Anspruch auf Neuerteilung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt eine…
- VGer ZH VB.2024.00134Eine verspätet eingereichte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung führt nicht zum definitiven Untergang des Bewilligungsanspruchs, wenn die Verspätung auf blosse Fahrlässigkeit zurückzuführen ist; voraussetzt aber, dass der weitere Verbleib auch bei rechtzeitiger Gesuchstellung zu bewilligen gewesen wäre und keine Widerrufsgründe…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.