Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 58a Abs. 2 AIG

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Entscheide zu Art. 58a Abs. 2 AIG

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  1. VGer ZH VB.2025.0059201.04.2026 · AbgewiesenDie mangelnde sprachliche, wirtschaftliche und soziale Integration irakischer Eheleute, die seit 2009 vorläufig aufgenommen sind, rechtfertigt die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung; die lange Aufenthaltsdauer allein begründet keinen schwerwiegenden persönlichen Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG. Bei der Beurteilung der…
  2. VGer ZH VB.2024.0040407.11.2024 · Teilweise gutgeheissenAuch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.