Entscheide zu Art. 58a Abs. 2 AIG
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- VGer ZH VB.2025.00592Die mangelnde sprachliche, wirtschaftliche und soziale Integration irakischer Eheleute, die seit 2009 vorläufig aufgenommen sind, rechtfertigt die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung; die lange Aufenthaltsdauer allein begründet keinen schwerwiegenden persönlichen Härtefall nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG. Bei der Beurteilung der…
- VGer ZH VB.2024.00404Auch vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die erst im fortgeschrittenen Alter in die Schweiz einreisen, müssen sich aktiv um sprachliche und soziale Integration bemühen; ungenügende Integrationsbemühungen können die Verweigerung einer Härtefallbewilligung nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG rechtfertigen, selbst nach über…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.