Entscheide zu Art. 58a Abs. 1 lit. d AIG
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- VGer ZH VB.2024.00274Die Rückstufung einer altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligung wegen langjähriger Sozialhilfeabhängigkeit setzt ein unter dem neuen Recht aktualisiertes, hinreichend gewichtiges Integrationsdefizit voraus; eine zumutbare Teilerwerbsfähigkeit schliesst das migrationsrechtliche Verschulden an mangelnder wirtschaftlicher…
- VGer ZH VB.2024.00586Wird ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne entschuldbaren Grund eingereicht, gilt die Bewilligung gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. c AIG als erloschen. Ein Anspruch auf Neuerteilung gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt eine…
- VGer ZH VB.2024.00430Die Erteilung der Niederlassungsbewilligung setzt gemäss Art. 58a Abs. 1 lit. d AIG i.V.m. Art. 77e Abs. 1 VZAE voraus, dass die ausländische Person die Lebenshaltungskosten durch eigenes Einkommen oder Vermögen zu decken vermag; ein Beschäftigungsgrad von rund 50 % mit einem Nettoeinkommen deutlich unterhalb des sozialhilferechtlichen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.