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Art. 58 Abs. 1 BauV

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Entscheide zu Art. 58 Abs. 1 BauV

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  1. BGer 1C_209/201718.05.2018 · AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Terrassennutzung auf einem Garagendach ist zu verweigern, wenn die kommunalen Grenzabstandsvorschriften nicht eingehalten werden und kein Näherbaurecht oder Ausnahmegesuch vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn sie zur Durchsetzung der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.