Entscheide zu Art. 57 Abs. 2 Bst. c GSOG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2022 350Die Einsprachebefugnis in Bausachen setzt neben räumlicher Nähe zum Bauvorhaben eine besondere Betroffenheit durch konkret zu erwartende Immissionen oder andere massgebliche Beeinträchtigungen voraus; die blosse Berufung auf das allgemeine öffentliche Interesse an rechtmässiger Bautätigkeit begründet keine Einsprachelegitimation nach…
- VGer BE 100 2021 287Eine Person, die als Steuerzahler einer Gemeinde Einsprache gegen eine kommunale Baubewilligung erhebt und ausschliesslich die Mitfinanzierung eines als «luxuriös» empfundenen Vorhabens beanstandet, ist mangels unmittelbarer persönlicher Betroffenheit nach Art. 35 Abs. 2 Bst. a BauG BE nicht zur Einsprache legitimiert. Das…
- VGer BE 100 2019 329Wer als Nachbarin eines Fernwärmenetz-Ausbauprojekts weder durch Emissionen noch durch bauliche Massnahmen auf ihrem Grundstück betroffen ist, kann sich allein auf energiepolitische Folgeentscheide der Gemeinde (Kündigung des Wärmelieferungsvertrags) nicht auf eine baurechtlich schutzwürdige Einsprachebefugnis berufen. Finanzielle…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.