Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 57 Abs. 2 BauG

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Entscheide zu Art. 57 Abs. 2 BauG

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  1. VGer SG B 2015/96, B 2015/9726.10.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Aufteilung eines Bauvorhabens in mehrere Gesuche ist zulässig, wenn die Vorhaben sachlich und konstruktiv teilbar sind und kein enger Sachzusammenhang besteht. Ein Grenzbaurecht nach kommunalem Baureglement kann die Einhaltung von Gebäudeabständen entbehrlich machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.