Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 55 Abs. 1 lit. f BauR

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Entscheide zu Art. 55 Abs. 1 lit. f BauR

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  1. VGer SG B 2016/23523.05.2016 · GutgeheissenBei einem Rekursrückzug kann eine ausseramtliche Entschädigung zugesprochen werden, wenn der Rekurs aufgrund nachgereichter, für die Beurteilung notwendiger Unterlagen zurückgezogen wurde und der Rekurs in materieller Hinsicht angebrachtermassen erhoben war.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.