Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 53 ZPO

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Entscheide zu Art. 53 ZPO

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0018/201604.02.2016 · NichteintretenDas Baurekursgericht ist mangels Zuständigkeit für die Beurteilung privatrechtlicher Ansprüche (amtlicher Befund nach § 143 GOG) nicht zuständig; es tritt auf den Rekurs nicht ein.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.