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Art. 53 Abs. 2 BG/Luzein

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Entscheide zu Art. 53 Abs. 2 BG/Luzein

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  1. BGer 1C_489/201611.05.2017 · AbgewiesenDie Berechnung der Gebäudehöhe nach kantonalem Recht (Art. 46 BG/Luzein) ist massgebend; die Vorinstanz darf bei der Festlegung der massgeblichen Punkte und der Berechnung nicht willkürlich handeln. Die Einholung eines Fachberichts des BAK ist nur bei gesetzlicher Verpflichtung erforderlich.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.