Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 53 Abs. 1 StG

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Entscheide zu Art. 53 Abs. 1 StG

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  1. VRK SG I/1-2021/22115.05.2023 · AbgewiesenEine latente Grundstückgewinnsteuer, die aufgrund eines Steueraufschubs noch nicht entstanden ist, stellt lediglich eine voraussehbare, anwartschaftliche Schuld dar und kann nicht als nachgewiesene Schuld vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.