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Art. 52a Abs. 2 lit. a OAT

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Entscheide zu Art. 52a Abs. 2 lit. a OAT

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  1. BGer 1C_134/201510.02.2016 · AbgewiesenDie Rückzonung einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die betroffene Parzelle keine Hindernisse für eine landwirtschaftliche Nutzung aufweist und die Kriterien für die Festlegung von Bauzonen (Art. 15 Abs. 4 LAT) berücksichtigt werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.