Entscheide zu Art. 52 Abs. 1 BauV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2025 2Die Photovoltaikanlage auf einer als schützenswertes Baudenkmal inventarisierten Industriehalle bedarf nach Art. 18a Abs. 3 RPG zwar einer Baubewilligung, darf jedoch das Denkmal nur nicht wesentlich beeinträchtigen; geringfügige Störungen sind hinzunehmen. Die befristete Umnutzung des westlichen Hallenteils zu Co-Working-Arbeitsplätzen…
- VGer BE 100 2022 360Ein Gesundheitszentrum mit Yoga-, Meditations- und Seminarbetrieb in einer Wohnzone W2 kann als zonenkonformes «stilles Gewerbe» nach Art. 90 Abs. 1 BauV bewilligt werden, wenn der Betrieb auf Ruhe und Entspannung ausgerichtet ist, die Lärmimmissionen zeitlich beschränkt und für städtische Verhältnisse nicht unüblich sind und die…
- VGer BE 100 2021 250Bei einer Umnutzung innerhalb der Bauzone richtet sich der Parkplatzbedarf nach kantonalem Recht (Art. 16–18 BauG, Art. 49 ff. BauV) und nicht nach den zonenrechtlichen Gleichstellungsregeln des Gemeindebaureglementes; fehlt im Baugesuch jede Grundlage für die Parkplatzberechnung, ist die Sache zur Klärung an die Vorinstanz…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.