Entscheide zu Art. 51 AIG
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- VGer ZH VB.2024.00771Eine im Ausland ausgesprochene Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr kann als Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG für die Verweigerung des Ehegattennachzugs herangezogen werden, sofern die zugrunde liegende Tat auch nach schweizerischem Recht als Verbrechen oder Vergehen gilt und das ausländische Verfahren rechtsstaatlichen…
- VGer BE 100 2022 122Nach einer rechtskräftig vollzogenen Wegweisung und einer ausländerrechtlichen Bewährungszeit von fünf Jahren ist ein Anspruch auf Neubeurteilung des Familiennachzugs zu prüfen; dabei ist eine umfassende Interessenabwägung zwischen öffentlichem Fernhaltungsinteresse und privatem Familieninteresse vorzunehmen, die eine aktuelle…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.