Entscheide zu Art. 51 Abs. 2 AIG
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- VGer ZH VB.2025.00394Eine knapp zweijährige Trennung der Ehegatten ohne substanziierten Nachweis einer tatsächlich gelebten Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft führt zur Verneinung des Aufenthaltsanspruchs; da die Ehegemeinschaft weniger als drei Jahre dauerte, sind die Voraussetzungen des nachehelichen Aufenthaltsanspruchs nach Art. 50 Abs. 1 lit. a…
- VGer ZH VB.2025.00431Ein Drittstaatsangehöriger kann aus einer geschiedenen Ehe mit einer Schweizer Bürgerin keinen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Art. 42 Abs. 1 oder Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG ableiten, wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat. Neue Sachverhalte (geplante Eheschliessung, Schwangerschaft), die im…
- VGer ZH VB.2024.00384Bei der Berechnung der Dreijahresfrist für ein nacheheliches Aufenthaltsrecht (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG) ist im Ausland verbrachte Zeit nicht anrechenbar; mehrere aufeinanderfolgende Ehegemeinschaften zwischen denselben Ehepartnern dürfen nicht zusammengerechnet werden, selbst wenn die Ehe nie geschieden wurde und zwischenzeitlich eine…
- VGer ZH VB.2023.00552Eine ausländische Person, gegen die ein zwölfjähriges Einreiseverbot besteht, hat auch nach sechsjährigem Wohlverhalten noch keinen Anspruch auf materielle Neubeurteilung eines Familiennachzugsgesuchs, solange das Einreiseverbot läuft und die früheren schwerwiegenden Straftaten das Fernhalteinteresse nach wie vor überwiegen. Die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.