Bestimmung · 9 Entscheide

Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG

9 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
9
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
11 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2025.0061211.03.2026 · AbgewiesenDas Vorliegen einer Scheinehe – belegt durch eine aktenkundige Original-Heiratsurkunde, eine gefälschte Scheidungsurkunde und eine während der Ehe weitergeführte Parallelbeziehung mit Vaterschaft eines vierten Kindes – lässt den Aufenthaltsanspruch nach Art. 42 und 50 AIG gestützt auf Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG erlöschen; die Wegweisung…
  2. VGer ZH VB.2025.0012601.07.2025 · AbgewiesenEin neues Bewilligungsgesuch nach rechtskräftiger Ablehnung wegen Scheinehe ist nur materiell zu prüfen, wenn die gesuchstellende Person überzeugend darlegt, dass die Qualität ihrer Beziehung eine entscheidende Wendung genommen hat; blosse Kritik an der Beweiswürdigung der ursprünglichen Verfügung ist dabei unzulässig. Neue Beweismittel…
  3. VGer ZH VB.2025.0013228.05.2025 · AbgewiesenEine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat setzt voraus, dass beide Verlobten über ein rechtmässiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügen; fehlt dieses beim Verlobten, fällt die Erteilung bereits deshalb ausser Betracht. Zudem ist die Bewilligung zu verweigern, wenn zahlreiche Indizien auf eine Scheinehe hindeuten.
  4. VGer ZH VB.2024.0046116.10.2024 · AbgewiesenDas Verschweigen einer die eheliche Gemeinschaft konkurrenzierenden Parallelbeziehung sowie eines gemeinsamen Kindes gegenüber der Migrationsbehörde begründet eine Täuschungsabsicht im Sinn von Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG und führt zur Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Der auf einer Scheinehe beruhende Verlängerungsanspruch…
  5. VGer ZH VB.2023.0068226.09.2024 · Teilweise gutgeheissenBei einer Wiedererwägung nach rechtskräftig festgestellter Scheinehe dürfen die Anforderungen an den Nachweis einer wesentlichen Sachverhaltsänderung nicht leichthin als nicht erfüllt angesehen werden, wenn seit dem ursprünglichen Entscheid über zwölf Jahre vergangen sind. Die Verweigerung einer persönlichen Anhörung der…
  6. VGer ZH VB.2024.0039004.09.2024 · AbgewiesenEine über längere Zeit andauernde, auch physisch gepflegte Parallelbeziehung eines Ehegatten erfüllt die Qualität einer die Ehe konkurrenzierenden Beziehung; der Ehewille des untreuen Ehegatten gilt damit als vor Ablauf der Dreijahresfrist erloschen, und die Berufung auf einen nachehelichen Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a…
  7. VGer ZH VB.2024.0028929.08.2024 · AbgewiesenNach einem rechtskräftigen Urteil über eine Scheinehe scheidet der nacheheliche Aufenthaltsanspruch nach Art. 50 AIG von vornherein aus; die spätere Auflösung der Ehegemeinschaft stellt keine wesentliche Sachverhaltsänderung dar, die eine materielle Neubeurteilung des Aufenthaltsrechts gebietet. Vorbringen, die bereits im ersten…
  8. VGer ZH VB.2024.0021317.07.2024 · AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung wegen rechtsmissbräuchlicher Scheinehe ist verhältnismässig, auch wenn der Betroffene an Multipler Sklerose leidet, sofern eine hinreichende medizinische Versorgung im Heimatstaat sichergestellt ist und die öffentlichen Interessen an der Steuerung der Zuwanderung die privaten Interessen…
  9. VGer ZH VB.2024.0002411.07.2024 · AbgewiesenWer eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem FZA-Staat nicht zweckkonform nutzt, sondern einzig mit der Absicht erwirbt, danach gestützt auf Art. 42 Abs. 2 AIG in die Schweiz nachgezogen zu werden, macht den Familiennachzugsanspruch rechtsmissbräuchlich geltend. Der Anspruch erlischt in diesem Fall gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.