Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 51 Abs. 1 Bst. b AIG

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Entscheide zu Art. 51 Abs. 1 Bst. b AIG

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  1. VGer BE 100 2022 34623.09.2022 · AbgewiesenDie Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung ist verhältnismässig, wenn die Interessenabwägung ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung nach allfälliger Heirat nicht offensichtlich erfüllt wären; privaten Interessen, die sich nur dadurch verstärkt haben, weil die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.