Entscheide zu Art. 51 Abs. 1 AIG
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- VGer ZH VB.2025.00658Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist zu erteilen, wenn die Indizien für eine Scheinehe nicht klar und konkret genug sind, um im Rahmen einer summarischen Beurteilung auf rechtsmissbräuchliches Verhalten schliessen zu können. Ein blosser Scheineheverdacht genügt nicht zur Verweigerung der Bewilligung.
- VGer ZH VB.2024.00541Das Dualismusverbot (Art. 63 Abs. 3 AIG) steht bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung der Berücksichtigung einer Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe nicht entgegen, da es sich nur auf den Widerruf einer bestehenden Bewilligung bezieht. Angesichts wiederholter schwerwiegender Delinquenz und hoher…
- VGer ZH VB.2024.00176Ein Gesuch um Familiennachzug ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG, wenn es auf einem Schweizer Bürgerrecht beruht, das durch eine Scheinehe erlangt wurde; der Aufenthaltsanspruch nach Art. 42 AIG erlischt in diesem Fall. Die Rechtsmissbräuchlichkeit der Eltern wirkt sich auch auf das Nachzugsverfahren des…
- VGer ZH VB.2024.00689Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung setzt voraus, dass nach der Heirat der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung klar erscheint; hat die ausländische Person einen Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG gesetzt (Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe), überwiegen die privaten Interessen das öffentliche…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.