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Art. 5 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

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Entscheide zu Art. 5 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

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  1. BGer BGE 145 I 7301.01.2019 · AbgewiesenDas Neuenburger Gesetz über Lagerplätze fahrender Gemeinschaften (LSCN) verletzt weder das Diskriminierungsverbot noch die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und ist mit den weiteren angerufenen Grundrechten vereinbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.