Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 5 lit. b EntG SG

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Entscheide zu Art. 5 lit. b EntG SG

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  1. VGer SG B 2024/11309.02.2026 · GutgeheissenBei einer formellen Enteignung durch Einräumung einer Dienstbarkeit (Auffüllrecht für Deponiematerial) ist die Entschädigung nach dem Minderwert des verbleibenden Grundstücks zu bemessen, nicht nach dem Marktwert des Auffüllrechts, wenn die Deponienutzung erst durch das Vorhaben des Enteigners möglich wurde.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.