Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 5 Bst. a BauV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 5 Bst. a BauV

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  1. VGer BE 100 2023 9818.09.2025 · Teilweise gutgeheissenBei bestehenden Erschliessungsstrassen gilt die Verkehrssicherheit vermutungsweise als gewährleistet, wenn die Normen für neue Anlagen nicht massiv unterschritten werden; fehlende Fahrradabstellplätze stellen einen durch Nebenbestimmung heilbaren, untergeordneten Projektmangel dar und rechtfertigen keinen Bauabschlag.
  2. VGer BE 100 2016 17501.03.2017 · AbgewiesenEine Baubewilligung für drei Mehrfamilienhäuser ist zu verweigern, wenn die bestehende Erschliessungsstrasse wegen unzureichender Fahrbahnbreite und gefährlicher Einmündungssituation die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und das Bauvorhaben nicht lediglich zu einer geringfügigen Mehrbelastung führt (Art. 19 Abs. 1 RPG, Art. 7 BauG,…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.