Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 5 BSG

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Entscheide zu Art. 5 BSG

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  1. KGer LU 7H 20 4801.02.2021 · AbgewiesenArt. 5 Abs. 1 BSG begründet keine Kostenbeteiligungspflicht des Uferkantons gegenüber einem konzessionierten Schifffahrtsunternehmen, das Ausbaggerungsarbeiten im Bereich seiner Sondernutzungskonzession vorgenommen hat; Unterhaltsmassnahmen an konzessionierten Anlagen obliegen der Konzessionärin auf eigene Kosten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.