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Art. 5 Abs. 4 WaG

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Entscheide zu Art. 5 Abs. 4 WaG

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  1. BGer 1C_448/201105.07.2012 · AbgewiesenDie Interessen am Erhalt der geschützten Ufervegetation (Art. 21 f. NHG) und der Wasserlebensräume überwiegen die privaten Interessen an der Erweiterung eines Bootshafens, da die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 22 Abs. 2 NHG nicht erfüllt sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.