Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 5 Abs. 3 Tempo-30-Verordnung

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Entscheide zu Art. 5 Abs. 3 Tempo-30-Verordnung

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  1. AppGer BS VD.2021.9226.01.2021 · AbgewiesenFür flankierende Massnahmen (Neuanordnung von Parkfeldern) zur Verbesserung der Einhaltung einer Tempo-30-Zone bedarf es keines erneuten Gutachtens gemäss Art. 32 Abs. 3 SVG; die Massnahmen sind verhältnismässig, wenn sie nachgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitungen beheben und ein erhöhtes öffentliches Interesse an der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.