Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 5 Abs. 2 RPV

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Entscheide zu Art. 5 Abs. 2 RPV

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  1. BGer 1C_19/201907.10.2019 · AbgewiesenDie kantonale Interessenabwägung für die Festsetzung des RBS-Depot-Standorts im Richtplan ist nicht zu beanstanden, da sie auf einer umfassenden, nachvollziehbaren Standortevaluation und integralen Gewichtung der räumlichen Interessen basiert.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.