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Art. 5 Abs. 2 lit. d Moorlandschaftsverordnung

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Entscheide zu Art. 5 Abs. 2 lit. d Moorlandschaftsverordnung

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  1. BGer 1C_375/201926.03.2021 · AbgewiesenEin Modellflugplatz in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung ist unzulässig, wenn er weder nationale Bedeutung hat noch unmittelbar standortgebunden ist und nicht dem Schutz der Moorlandschaft dient. Die Schutzzielverträglichkeit nach Art. 23d NHG ist nicht erfüllt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.