Entscheide zu Art. 5 Abs. 2 AIG
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- VGer ZH VB.2024.00580Der Aufenthalt zur Aus- und Weiterbildung ist vorübergehender Natur; die Behörde darf aufgrund konkreter Indizien zum Schluss gelangen, dass die gesicherte Wiederausreise fehlt und die Ausbildungspläne in der Schweiz lediglich vorgeschoben sind (Art. 27 Abs. 1 lit. d AIG i.V.m. Art. 23 Abs. 2 VZAE). Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der…
- VGer ZH VB.2024.00515Der Gesetzgeber hat die Voraussetzung der gesicherten Wiederausreise für ausländische Studierende in Art. 27 AIG explizit gestrichen; eine allenfalls nicht gesicherte Wiederausreise steht einer Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken nur entgegen, wenn die Ausbildung lediglich dazu dient, die Zulassungsvorschriften zu umgehen. Ein…
- VGer ZH VB.2024.00060Ein neues Familiennachzugsgesuch bzw. ein Wiedererwägungsgesuch muss nur materiell behandelt werden, wenn sich die Rechtslage oder die Sachumstände seit dem ersten Entscheid wesentlich geändert haben; die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Ausbildung in einem anderen Kanton nach dem Rekursentscheid stellt ein…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.