Entscheide zu Art. 5 Abs. 1 VErV
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- VGer ZH VB.2024.00722Ein unzureichender Sichtbereich bei einer Garagenausfahrt ist ein Baubewilligungsmangel, der nicht durch eine Nebenbestimmung geheilt werden kann, wenn nicht feststeht, ob die gesetzeskonforme Ausfahrtsgestaltung ohne wesentliche Neuplanung möglich ist.
- VGer ZH VB.2023.00534Fehlen bei einem 5 m breiten Zufahrtsweg die in der Norm vorgesehenen Bankette, kann dennoch eine verkehrssichere Erschliessung bejaht werden, wenn die Fahrbahnbreite die fehlenden Bankette überkompensiert und den Fussgängerschutz gewährleistet.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.