Bestimmung · 1 Entscheide

Art. 5 Abs. 1 quinquies lit. b RPG

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Entscheide zu Art. 5 Abs. 1 quinquies lit. b RPG

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  1. BGer BGE 143 II 56801.01.2017 · GutgeheissenEin kantonaler Freibetrag von Fr. 100'000.- für die Mehrwertabgabe nach Art. 5 Abs. 1 quinquies lit. b RPG verletzt Bundesrecht, da der voraussichtliche Ertrag der Abgabe die Erhebungskosten bei Weitem übersteigt und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstösst.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.